Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2026/004/VIII  

 
 
Betreff: Wahl der Schiedspersonen für die in der Stadt Lauchhammer eingerichteten Schiedsstellen
hier: Amtsperiode 2026-2030
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabsstelle Recht Bearbeiter/-in: Roselt, Wieland
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
12.02.2026    Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes März 2026      
Hauptausschuss Vorberatung
17.03.2026 
8. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
18.03.2026 
8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer wählt für die Amtsperiode 2026 bis 2030

 r Schiedsstelle 2 eine Schiedsperson

 r die Schiedsstelle 1 und die Schiedsstelle 2 je eine stellvertretende Schiedsperson.

 

Schiedsstelle 1

 

Schiedsstellenbereich: Lauchhammer-Mitte, Kleinleipisch, Grünewalde

Frau Claudia Heinze ( stellvertretende Schiedsperson) Alte Dorfstraße 7a, 01979 Lauchhammer

 

Schiedsstelle 2

 

Schiedsstellenbereich: Lauchhammer-West, Lauchhammer-Süd, Lauchhammer-Ost, Kostebrau

Frau Claudia Heinze (Schiedsperson) Alte Dorfstraße 7a, 01979 Lauchhammer

Frau Tatjana Koch ( stellvertretende Schiedsperson), Staupitzer Straße 34 A, 01979 Lauchhammer, Grünewalde

 


Sachverhalt

Lt. dem Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Schiedsstellen und

anerkannte Gütestellen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schiedsstellen- und

testellengesetz - BbgSchGG) sind die Gemeinden zuständig für die Einrichtung von Schiedsstellen.

 

Die Aufgaben der Schiedsstellen werden von den Schiedsfrauen und Schiedsmännern (Schieds-personen) wahrgenommen, diese sind ehrenamtlich tätig. Die Schiedsperson soll das 25. Lebensjahr vollendet haben, im Bereich der Schiedsstelle wohnen, im Wohngebiet bekannt sein, Autorität besit-zen und fähig sein, den Streitparteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen. Sie soll einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgang haben und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen. Sie hat sich mit den für ihren Aufgabenbereich geltenden Gesetzen und Vorschriften vertraut zu machen.

 

Die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson werden von der Stadtverordnetenver-sammlung für fünf Jahre gewählt.

Die Berufung und Verpflichtung erfolgt durch das Amtsgericht Senftenberg.

 

Mit Beschluss vom 18.11.2024 wurde für die Schiedsstelle 1 Frau Tatjana Koch zur Schiedsperson

gewählt. Die Amtsperiode für Frau Koch läuft abweichend von den anderen Schiedspersonen für

volle 5 Jahre.

Die stellvertretenden Schiedspersonen beider Schiedsstellen wurden durch das Oberlandesgericht

Brandenburg von ihrem Ehrenamt entbunden.

Die Amtsperiode der Frau Heinze endet regulär nach 5 Jahren. Frau Heinze hat sich bereit erklärt, das Ehrenamt der Schiedsperson fortzuführen. Sie, wie auch Frau Koch, können die Arbeitsbelastung als Schiedsperson einschätzen. Beide sind bereit, jeweils als Stellvertreterin der anderen Schiedsstelle zu fungieren und das Amt der stellvertretenden Schiedsperson neben der Schieds-person zu übernehmen.

 

Es ist zulässig, dass eine Schiedsperson die andere Schiedsperson vertritt.

 

Frau Koch und Frau Heinze erfüllen alle Voraussetzungen für die Wahrnehmung des Ehrenamtes.

Sie sind beide geschult und verfügen über Erfahrungen als Schiedsperson.

 

Die Schiedsstellen sind sowohl von der Stadt einzurichten als auch von dieser zu unterhalten. Eine

entsprechende Haushaltsstelle enthält der jeweilige Haushaltsplan. Außerdem erhalten alle Schiedspersonen und ihre Stellvertreter eine Aufwandsentschädigung. Die Gesamtsumme für die Schiedspersonen bzw. deren Stellvertreter in Höhe von jährlich 1.100,00 Euro ist im Haushalt 2026 eingeplant.


 

 

 

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ X ] Ja  [  ] Nein

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen:  Nein

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2026

davon
2027

davon
2028

davon
2029

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 

 



 



 

Alle Beträge in EUR