Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer wählt für die Amtsperiode 2026 bis 2030 • für Schiedsstelle 2 eine Schiedsperson • für die Schiedsstelle 1 und die Schiedsstelle 2 je eine stellvertretende Schiedsperson.
Schiedsstelle 1
Schiedsstellenbereich: Lauchhammer-Mitte, Kleinleipisch, Grünewalde Frau Claudia Heinze ( stellvertretende Schiedsperson) Alte Dorfstraße 7a, 01979 Lauchhammer
Schiedsstelle 2
Schiedsstellenbereich: Lauchhammer-West, Lauchhammer-Süd, Lauchhammer-Ost, Kostebrau Frau Claudia Heinze (Schiedsperson) Alte Dorfstraße 7a, 01979 Lauchhammer Frau Tatjana Koch ( stellvertretende Schiedsperson), Staupitzer Straße 34 A, 01979 Lauchhammer, Grünewalde
Sachverhalt Lt. dem Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Schiedsstellen und anerkannte Gütestellen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schiedsstellen- und Gütestellengesetz - BbgSchGG) sind die Gemeinden zuständig für die Einrichtung von Schiedsstellen.
Die Aufgaben der Schiedsstellen werden von den Schiedsfrauen und Schiedsmännern (Schieds-personen) wahrgenommen, diese sind ehrenamtlich tätig. Die Schiedsperson soll das 25. Lebensjahr vollendet haben, im Bereich der Schiedsstelle wohnen, im Wohngebiet bekannt sein, Autorität besit-zen und fähig sein, den Streitparteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen. Sie soll einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgang haben und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen. Sie hat sich mit den für ihren Aufgabenbereich geltenden Gesetzen und Vorschriften vertraut zu machen.
Die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson werden von der Stadtverordnetenver-sammlung für fünf Jahre gewählt. Die Berufung und Verpflichtung erfolgt durch das Amtsgericht Senftenberg.
Mit Beschluss vom 18.11.2024 wurde für die Schiedsstelle 1 Frau Tatjana Koch zur Schiedsperson gewählt. Die Amtsperiode für Frau Koch läuft abweichend von den anderen Schiedspersonen für volle 5 Jahre. Die stellvertretenden Schiedspersonen beider Schiedsstellen wurden durch das Oberlandesgericht Brandenburg von ihrem Ehrenamt entbunden. Die Amtsperiode der Frau Heinze endet regulär nach 5 Jahren. Frau Heinze hat sich bereit erklärt, das Ehrenamt der Schiedsperson fortzuführen. Sie, wie auch Frau Koch, können die Arbeitsbelastung als Schiedsperson einschätzen. Beide sind bereit, jeweils als Stellvertreterin der anderen Schiedsstelle zu fungieren und das Amt der stellvertretenden Schiedsperson neben der Schieds-person zu übernehmen.
Es ist zulässig, dass eine Schiedsperson die andere Schiedsperson vertritt.
Frau Koch und Frau Heinze erfüllen alle Voraussetzungen für die Wahrnehmung des Ehrenamtes. Sie sind beide geschult und verfügen über Erfahrungen als Schiedsperson.
Die Schiedsstellen sind sowohl von der Stadt einzurichten als auch von dieser zu unterhalten. Eine entsprechende Haushaltsstelle enthält der jeweilige Haushaltsplan. Außerdem erhalten alle Schiedspersonen und ihre Stellvertreter eine Aufwandsentschädigung. Die Gesamtsumme für die Schiedspersonen bzw. deren Stellvertreter in Höhe von jährlich 1.100,00 Euro ist im Haushalt 2026 eingeplant.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ X ] Ja [ ] Nein Zusätzliche finanzielle Auswirkungen: Nein
Alle Beträge in EUR
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