Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange (lt. § 1 Abs. 7 BauGB ) zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Innenstadt Lauchhammer-Mitte Nr. 1“ ehemalige Kaufhalle.
Beratungsergebnis:
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