Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange (lt. § 1 Abs. 7 BauGB ) zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Innenstadt Lauchhammer-Mitte Nr. 1“ ehemalige Kaufhalle.
Sachverhalt
Für den Bebauungsplan „Innenstadt Lauchhammer-Mitte Nr.1 (ehemalige Kaufhalle) wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 20. April 2005 der Beschluss zur 3. Änderung gefasst.
Die Beteiligung der Behörden nach § 4a Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 23. Mai 2011.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in Form einer Auslegung vom 18. April 2011 bis einschließlich 20. Mai 2011 durchgeführt.
Nach Auswertung der Stellungnahmen der Behörden und der Beteiligung der Öffentlichkeit bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, die Einfluss auf die Bauleitplanung haben.
Finanzielle Auswirkungen nein
Anlagen 1. Liste der Bürgerbeteiligung 2. Abwägung der Stellungnahmen der Bürger 3. Liste der Behörden 4. Abwägung der Stellungnahmen der Behörden
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||