Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt auf der Grundlage des § 21 Abs. 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) i. V. m. § 8 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV), die bisherige Einteilung des Wahlgebietes beizubehalten und nur 1 Wahlkreis zu bilden.
Beratungsergebnis:
Bericht an das Gremium (Stand vom 13.11.2018): Die Kreiswahlleiterin wurde über die Beschlussfassung informiert. Weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich. Der Vorgang ist abgeschlossen.
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