Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - Entscheidung über den Antrag des Kleingartenanlage "Glückauf" Lauchhammer-Nord e.V. auf Zuwendungen zur Durchführung der Investitionsmaßnahme "Wegebefestigung Kleingartenanlage" im Jahr 2019 nach § 3 Absatz 3 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer  

 
 
21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 16 Beschluss:18/09/30
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 26.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:45
Raum: Kulturhaus Saal
Ort:
2018/017/VI Entscheidung über den Antrag des Kleingartenanlage "Glückauf" Lauchhammer-Nord e.V. auf Zuwendungen zur Durchführung der Investitionsmaßnahme "Wegebefestigung Kleingartenanlage" im Jahr 2019 nach § 3 Absatz 3 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: Wiedemann, Manja

Beschluss

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dem Antrag des Kleingartenanlage "Glückauf" Lauchhammer-Nord e.V. zur Förderung der Investitionsmaßnahme "Wegebefestigung Kleingartenanlage" im Jahr 2019 nach § 3 Absatz 3 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer in der aktuellen Fassung stattzugeben und die Maßnahme mit einem Investitionszuschuss in Höhe von 5.093,36 zu fördern.

 


Beratungsergebnis:

x

einstimmig

 

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

22

Ja

0

Nein

1

Enthaltung

x

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt

Ausschließung § 22 Bbg KVerf

 

Wiedervorlage

 

 


  Beschluss: 26.09.2018 Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen
Mit Terminverzug am 13.11.2018 realisiert Koordinierung:
Hauptverwaltung Bearbeitung:
FB Bildung, Soziales und Bürgerservice
Sachbearbeiter/-in: Jana Fechner Sachbearbeiter/-in: Manja Wiedemann
Termin: 29.10.2018 Status: 13.11.2018
Auftrag: Bitte den Realisierungsstand in Vorbereitung der Dienstberatung am 05.11.2018 eintragen!

Bericht an das Gremium (Stand vom 13.11.2018):

Der Zuwendungsbescheid zur Förderung der Maßnahme wird zeitnah erstellt. Der Vorgang ist abgeschlossen.