Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, die Anträge der Vereine lt. Anlage 1 auf Förderung von Investitionsvorhaben nach § 3 Absatz 3 Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer im Jahr 2018 abzulehnen.
Beratungsergebnis:
Bericht an das Gremium (Stand vom 13.11.2018): Die Ablehnungsbescheide für die abgelehnten Maßnahmen werden zeitnah erstellt. Der Vorgang ist abgeschlossen.
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