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16. Sitzung des Sozial-, Gesundheit-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses |
TOP: |
Ö 6 |
Gremium: |
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss |
Datum: |
Mo, 05.03.2018 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
17:30 - 19:26 |
Raum: |
Tagungsraum 191 |
Ort: |
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2018/006/VI Unterstützung der Stadt Lauchhammer zur in Vorbereitung befindlichen Fusion der beiden Fußballvereine SV Eintracht Lauchhammer e. V. und FSV Lauchhammer 08 e. V. |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage |
Einreicher: | Bürgermeister |
Federführend: | Bürgermeister |
Bearbeiter/-in: | Rother, Jörg |
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Beschlussempfehlung Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, in nachstehender Form die Fusion der beiden Fußballvereine SV Eintracht Lauchhammer e. V. und FSV Lauchhammer 08 e. V., die zum 01.07.2018 vollzogen sein soll, zu unterstützen: - Die offenen Forderungen der Stadt Lauchhammer gegenüber beiden Vereinen, in Summe 20.669,20 Euro betragend, zu erlassen.
Dieser Erlass der offenen Forderungen erfolgt in Anerkennung/Anrechnung der der Anlage 1 zu entnehmenden Eigenleistungen der Vereinsmitglieder zum Erhalt der genutzten kommunalen Sportanlagen in den letzten drei Jahren und unter der Maßgabe, dass diese Eigenleistungen auch in Zukunft in mindestens dem gleichen Umfang von den Vereinsmitgliedern erbracht werden. - Die der Anlage 2 zu entnehmenden Sonderausgaben der Fusion in Höhe von einmalig 12.650,00 Euro werden seitens der Stadt mit 75 %, d. h., konkret 9.487,50 Euro bezuschusst.
- Die Umsetzung der unter 1. und 2. dargestellten Unterstützungen stehen unter dem Vorbehalt der rechtskräftigen Vereinsfusion.
- Als Kontrollgremium der Fusionsvorbereitung/-abwicklung sowie vereinsinternen Haushaltsplanung und –durchführung (siehe auch Haushaltsplanung 2018/2019 – Anlage 3) wird der Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss der Stadt Lauchhammer festgelegt.
Dieser soll in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung entsprechende Zuarbeiten und Berichterstattungen einfordern und im Bedarfsfall Kontrollen durchführen.
Beratungsergebnis: x | einstimmig | | mit Mehrheit | | zurückgezogen | 3 | Ja | 0 | Nein | 0 | Enthaltung | x | lt. Beschluss | | abweichend | | abgelehnt | Ausschließung § 22 Bbg KVerf | | Wiedervorlage | | | | | | | | |
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