Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - Unterstützung der Stadt Lauchhammer zur in Vorbereitung befindlichen Fusion der beiden Fußballvereine SV Eintracht Lauchhammer e. V. und FSV Lauchhammer 08 e. V.  

 
 
16. Sitzung des Sozial-, Gesundheit-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss
Datum: Mo, 05.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:26
Raum: Tagungsraum 191
Ort:
2018/006/VI Unterstützung der Stadt Lauchhammer zur in Vorbereitung befindlichen Fusion der beiden Fußballvereine SV Eintracht Lauchhammer e. V. und FSV Lauchhammer 08 e. V.
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Rother, Jörg

Beschlussempfehlung

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, in nachstehender Form die Fusion der beiden Fußballvereine SV Eintracht Lauchhammer e. V. und FSV Lauchhammer 08 e. V., die zum 01.07.2018 vollzogen sein soll, zu unterstützen:

 

  1. Die offenen Forderungen der Stadt Lauchhammer gegenüber beiden Vereinen, in Summe 20.669,20 Euro betragend, zu erlassen.

    Dieser Erlass der offenen Forderungen erfolgt in Anerkennung/Anrechnung der der Anlage 1 zu entnehmenden Eigenleistungen der Vereinsmitglieder zum Erhalt der genutzten kommunalen Sportanlagen in den letzten drei Jahren und unter der Maßgabe, dass diese Eigenleistungen auch in Zukunft in mindestens dem gleichen Umfang von den Vereinsmitgliedern erbracht werden.
     
  2. Die der Anlage 2 zu entnehmenden Sonderausgaben der Fusion in Höhe von einmalig 12.650,00 Euro werden seitens der Stadt mit 75 %, d. h., konkret 9.487,50 Euro bezuschusst.
     
  3. Die Umsetzung der unter 1. und 2. dargestellten Unterstützungen stehen unter dem Vorbehalt der rechtskräftigen Vereinsfusion.
     
  4. Als Kontrollgremium der Fusionsvorbereitung/-abwicklung sowie vereinsinternen Haushaltsplanung und –durchführung (siehe auch Haushaltsplanung 2018/2019 – Anlage 3) wird der Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss der Stadt Lauchhammer festgelegt.

 

Dieser soll in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung entsprechende Zuarbeiten und Berichterstattungen einfordern und im Bedarfsfall Kontrollen durchführen.

 

 

 

 

 


Beratungsergebnis:

x

einstimmig

 

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

3

Ja

0

Nein

0

Enthaltung

x

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt

Ausschließung § 22 Bbg KVerf

 

Wiedervorlage