Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - Haushaltsrelevante Auftragserteilung an den Bürgermeister hier: Grundhafter Ausbau der Naundorfer Straße  

 
 
16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 10 Beschluss:17/09/27
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 27.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:03
Raum: Kulturhaus Saal
Ort:
2017/020/VI Haushaltsrelevante Auftragserteilung an den Bürgermeister
hier: Grundhafter Ausbau der Naundorfer Straße
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Rother, Jörg

Beschluss

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dem Bürgermeister folgenden haushaltsrelevanten Handlungsauftrag zu erteilen:

 

Zeitnahe Einleitung aller notwendigen Verfahrensschritte zum grundhaften Ausbau der Naundorfer Straße bis inklusive 2020 in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium/Landesamt und entsprechender Planung der notwendigen finanziellen Mittel ab dem Haushaltsjahr 2017 (Vorplanung) bzw. 2018 bis 2020 (alle weiteren Kosten).

 

 


Beratungsergebnis:

x

einstimmig

 

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

23

Ja

0

Nein

0

Enthaltung

x

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt

Ausschließung § 22 Bbg KVerf

 

Wiedervorlage

 

 


  Beschluss: 27.09.2017 Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen
Mit Terminverzug am 08.11.2018 realisiert Koordinierung:
FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeitung:
FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof
Sachbearbeiter/-in: Jana Fechner Sachbearbeiter/-in: Matthias Bieback
Termin: 29.10.2018 Status: 08.11.2018
Auftrag: Bitte den aktuellen Realisierungsstand in Vorbereitung der Dienstberatung am 05.11.2018 eintragen!

Bericht an das Gremium

Stand vom 08.11.2018:

Es gibt gegenwärtig keinen anderen Sachstand. Der Fördermittelbescheid wird erwartet.

 

Bericht an das Gremium 

Stand vom 21.08.2018:

Zur Antwort vom Mai 2018 gibt es keinen anderen Sachstand.

 

Stand vom 31.05.2018:

Die Planung liegt bis zur Entwurfsplanung, als Voraussetzung für die Fördermittelbeantragung vor. Der Fördemittelantrag wurde fristgerecht beim Brandenburgischen Straßenbauamt gestellt. Die weitere Bearbeitung erfolgt nach Bescheidung des Fördermittelantrages.

 

Stand vom 13.11.2017:

Die notwendige Ausschreibung der Planung der Baumaßnahme wird zeitnah veranlasst.