Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2017/020/VI  

 
 
Betreff: Haushaltsrelevante Auftragserteilung an den Bürgermeister
hier: Grundhafter Ausbau der Naundorfer Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Rother, Jörg
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
27.09.2017 
16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (17/09/27)
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
13.09.2017 
13. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses      
Finanzausschuss Vorberatung
14.09.2017 
14. Sitzung des Finanzausschusses      
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
18.09.2017 
14. Sitzung des Sozial-, Gesundheit-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
20.09.2017 
14. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dem Bürgermeister folgenden haushaltsrelevanten Handlungsauftrag zu erteilen:

 

1.)    Zeitnahe Einleitung aller notwendigen Verfahrensschritte zum grundhaften Ausbau der Naundorfer Straße bis inklusive 2020 in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium/Landesamt und entsprechender Planung der notwendigen finanziellen Mittel ab dem Haushaltsjahr 2017 (Vorplanung) bzw. 2018 bis 2020 (alle weiteren Kosten).

 


Sachverhalt

 

Der grundhafte Ausbau der Naundorfer Straße als wichtige und stadtteilverbindende Straße ist seit längerer Zeit beabsichtigt. Bereits im Jahr 2006 wurde beim zuständigen Landesamt (LBV) ein Antrag gestellt, diese Baumaßnahme aus GVFG-Mitteln zu fördern (Fördersatz 75 %).

 

Nachdem sich in den letzten Jahren, abschließend in 2015, herausstellte, dass es keine Beteiligung der LMBV im Rahmen der Bergbausanierung geben wird, sind die Verantwortlichkeiten endgültig geklärt, d. h. die Stadt Lauchhammer muss die Realisierung eigenständig zustande bringen. Bei einem Gesamtkostenumfang von ca. 2,5 Mio. € ist dies nur mit entsprechender Förderung umsetzbar.

 

In aktuellen Vorgesprächen mit maßgebenden Entscheidungsträgern des Infrastrukturministeriums wurde in Aussicht gestellt, dass bei einer vorliegenden Planungsgrundlage ein aktualisierter Förderantrag durchaus gute Chancen auf eine positive Bescheidung durch das Land hätte.

 

Aus diesem Grund soll zeitnah die Vorplanung ausgeschrieben und beauftragt werden, um spätestens Anfang 2018 einen qualifizierten Förderantrag stellen zu können.

 

Die aktuelle und vorläufige Kostenschätzung geht von 2,5 Mio. € Gesamtkosten aus, was bei 75 %iger Förderung zu einem Eigenanteil der Stadt Lauchhammer von 625.000,00 € führt. Da die einzunehmenden Anliegerbeiträge nach Realisierung der Baumaßnahme frühestens ab 2021/2022 einen Teil der Kosten wieder einspielen würden, sind die 625.000,00 € für den Zeitraum bis 2020 vorerst komplett durch kommunale Eigenmittel darzustellen.

 

In Ergänzung der für die Planung im aktuellen Haushalt für 2018/2019 eingeplanten 117.000,00 € müssen also zusätzlich 508.000,00 € verbindlich bereitgestellt werden.

 

Eine Mittelbereitstellung durch Umverfügung bereits geplanter Gelder ist in dieser Größenordnung nicht möglich. Aus diesem Grunde soll die Finanzierung aus sich verbindlich abzeichnenden Liquiditätsüberschüssen des Haushaltes der Stadt Lauchhammer erfolgen.

 


Finanzielle Auswirkungenja

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [  ] Ja[ x ] Nein

 

Produkt:

STRBAU001

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

541.1.01.01

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

111006

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

096101

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2017

davon
2018

davon
2019

davon
2020

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung


 


 

25.000,00


 

350.000,00

 

-150.000,00

          200.000,00
 

 

-1.725.000,00

1.925.000,00
 

 

Alle Beträge in EUR.