Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dem Bürgermeister folgenden haushaltsrelevanten Handlungsauftrag zu erteilen:
1.) Zeitnahe Einleitung aller notwendigen Verfahrensschritte zum grundhaften Ausbau der Naundorfer Straße bis inklusive 2020 in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium/Landesamt und entsprechender Planung der notwendigen finanziellen Mittel ab dem Haushaltsjahr 2017 (Vorplanung) bzw. 2018 bis 2020 (alle weiteren Kosten).
Sachverhalt
Der grundhafte Ausbau der Naundorfer Straße als wichtige und stadtteilverbindende Straße ist seit längerer Zeit beabsichtigt. Bereits im Jahr 2006 wurde beim zuständigen Landesamt (LBV) ein Antrag gestellt, diese Baumaßnahme aus GVFG-Mitteln zu fördern (Fördersatz 75 %).
Nachdem sich in den letzten Jahren, abschließend in 2015, herausstellte, dass es keine Beteiligung der LMBV im Rahmen der Bergbausanierung geben wird, sind die Verantwortlichkeiten endgültig geklärt, d. h. die Stadt Lauchhammer muss die Realisierung eigenständig zustande bringen. Bei einem Gesamtkostenumfang von ca. 2,5 Mio. € ist dies nur mit entsprechender Förderung umsetzbar.
In aktuellen Vorgesprächen mit maßgebenden Entscheidungsträgern des Infrastrukturministeriums wurde in Aussicht gestellt, dass bei einer vorliegenden Planungsgrundlage ein aktualisierter Förderantrag durchaus gute Chancen auf eine positive Bescheidung durch das Land hätte.
Aus diesem Grund soll zeitnah die Vorplanung ausgeschrieben und beauftragt werden, um spätestens Anfang 2018 einen qualifizierten Förderantrag stellen zu können.
Die aktuelle und vorläufige Kostenschätzung geht von 2,5 Mio. € Gesamtkosten aus, was bei 75 %iger Förderung zu einem Eigenanteil der Stadt Lauchhammer von 625.000,00 € führt. Da die einzunehmenden Anliegerbeiträge nach Realisierung der Baumaßnahme frühestens ab 2021/2022 einen Teil der Kosten wieder einspielen würden, sind die 625.000,00 € für den Zeitraum bis 2020 vorerst komplett durch kommunale Eigenmittel darzustellen.
In Ergänzung der für die Planung im aktuellen Haushalt für 2018/2019 eingeplanten 117.000,00 € müssen also zusätzlich 508.000,00 € verbindlich bereitgestellt werden.
Eine Mittelbereitstellung durch Umverfügung bereits geplanter Gelder ist in dieser Größenordnung nicht möglich. Aus diesem Grunde soll die Finanzierung aus sich verbindlich abzeichnenden Liquiditätsüberschüssen des Haushaltes der Stadt Lauchhammer erfolgen.
Finanzielle Auswirkungenja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja[ x ] Nein
Alle Beträge in EUR.
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