Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - Mittelumverfügungen im Finanzhaushalt 2017  

 
 
16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 9 Beschluss:17/09/26
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 27.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:03
Raum: Kulturhaus Saal
Ort:
2017/019/VI Mittelumverfügungen im Finanzhaushalt 2017
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Rother, Jörg

Beschluss

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die nachstehenden Mittelumverfügungen im Finanzhaushalt der Stadt Lauchhammer für das Jahr 2017:

 

A)     Mehrbedarfe an kommunalen Eigenmitteln:

1.)   286.000,00 € / Freizeiteinrichtung/Kegelbahn (ehemals Gasthof Krone)
                     [FZK M01 + FZK M02]
                     Mehrbedarf auf der Basis einer modifizierten Ausführungsplanung

2.)   150.000,00 € / HFB Saunaerweiterung und Sanierung [HFB 003]
                     Mehrbedarf auf Grund aktueller Ausschreibungsergebnisse
 

B)     Mittelbereitstellungen für die Maßnahmen aus A) aus Minderbedarfen und Umverfügungen von im Haushalt 2017 geplanten Mitteln:

1.)   400.000,00 € / Ausbau W.-Pieck-Straße 1 [AUFW 010]
                    (von bisher insgesamt 780.000,00 € bzw. in 2017 geplanten 430.000,00 €)
                    teilweise eingesparter kommunaler Eigenanteil auf Grund angepasster          
                       Realisierungskonstellation (nur Erdgeschoss mit kommunaler Nutzung) /
                       Ca. 70.000,00 € kommunale Eigenmittel müssen in den Folgejahren
                       ergänzend wieder in den Haushalt eingestellt werden, so dass die
                       kommunalen Gesamtkosten sich nach aktuellen Überschlags-
                       berechnungen dann auf ca. 450.000,00 € belaufen.

2.)     34.000,00 € / Planung/Durchführung Stadtumbau [AUFW 006]
                      (von bisher 34.000,00 €)
                      Die Mittel für diese Aufgaben sind komplett im Ergebnishaushalt zu
                         planen, so dass sie im Finanzhaushalt umverfügt werden können.


3.)       2.000,00 € / Erwerb Schlossparkgebäude [LV 006]
                      (von bisher 8.000,00 €)
                     Der Fördersatz im Stadtumbau konnte bei dieser Maßnahme auf
                         80 % angehoben werden, so dass der kommunale Eigenanteil sich um
                         4.000,00 € verringert. Davon werden 2.000,00 € zur Deckung der
                         Mehrbedarfe aus A) eingeplant.

 

 


Beratungsergebnis:

x

einstimmig

 

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

22

Ja

0

Nein

1

Enthaltung

x

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt

Ausschließung § 22 Bbg KVerf

 

Wiedervorlage

 

 


  Beschluss: 27.09.2017 Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen
Mit Terminverzug am 01.06.2018 realisiert Koordinierung:
Hauptverwaltung Bearbeitung:
Hauptverwaltung
Sachbearbeiter/-in: Jana Fechner Sachbearbeiter/-in: Jörg Rother
Termin: 17.11.2017 Status: 01.06.2018
Auftrag: Bitte den Realisierungsstand eintragen.

Bericht an das Gremium (Stand vom 13.11.2017):

Die beschlossenen Mittelumverfügungen werden im Haushalt bzw. bei der

Haushaltsrealisierung berücksichtigt! Der Vorgang ist abgeschlossen.