Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die nachstehenden Mittelumverfügungen im Finanzhaushalt der Stadt Lauchhammer für das Jahr 2017:
A) Mehrbedarfe an kommunalen Eigenmitteln: B) Mittelbereitstellungen für die Maßnahmen aus A) aus Minderbedarfen und Umverfügungen von im Haushalt 2017 geplanten Mitteln:
Sachverhalt
Die Modernisierung des Hallenfreizeitbades der Stadt Lauchhammer war bereits in den Haushalten 2015 und 2016 als Investition für Saunasanierung und –erweiterung verankert. Die bisherige Brutto–Plansumme für die investiven Auszahlungen beläuft sich auf ca. 1.569.000,00 €.
Im Ergebnis der Ausschreibungen, Vergaben und bisherigen Realisierungen der Maßnahmen der Bauabschnitte 1 und 2 sowie der aktualisierten Planungsanpassung für den Bauabschnitt 3 (Außen-Wasserspielplatz) ergibt sich ein Mehrbedarf an investiven Mitteln von ca. 150.000,00 €.
Das entspricht einer zu erwartenden Kostensteigerung von knapp 10 %, was aus unserer Sicht durchaus akzeptabel erscheint bei der derzeitigen Situation auf dem Handwerker-Markt.
Um keine Abstriche an den Baumaßnahmen und somit der zu erwartenden Attraktivitätssteigerung des Hallenfreizeitbades machen zu müssen, sollten diese Mehrkosten aufgebracht werden.
Der Erhalt des stadtbildprägenden Gebäudes Ecke Grünewalder Straße/Starke Straße (ehemals Gasthof Krone mit Bowlingbahn) mit Mitteln des Stadtumbaus und ergänzenden KIP-Fördermitteln war und ist erklärtes Ziel aller bisher Beteiligten (MIL, LBV, LSB, KSB, fusionierter Keglerverein Lauchhammer, Stadt Lauchhammer).
Die baulich-planerische Ausgangslage hat sich im Abgleich mit den einschlägigen Förderbestimmungen dahingehend verändert, dass ein kostengünstigerer Teil-Neubau des Teilobjektes Kegelbahn vom zuständigen Landesamt als nicht förderfähig eingeschätzt wurde. Aus diesem Grunde muss eine Komplettsanierung im Bestand erfolgen.
Auf der Basis dahingehend angepasster Planungen ergibt sich aktuell eine Baukostensumme (inkl. Baunebenkosten) von 1.300.000,00 €. Dazu kommen nach wie vor die bereits bisher geplanten und aus dem KIP-Programm geförderten 209.000,00 € für die 8-Bahnen-Kegelanlage.
In Summe ergeben sich also aus heutiger Sicht Kosten in Höhe von insgesamt 1.509.000,00 €, was einer Steigerung des kommunalen Eigenanteils von 548.000,00 € auf 834.000,00 €, also um 286.000,00 € entspricht.
Da die Sanierung und der Erhalt des Objektes inklusive zukunftsfähiger und regional ausstrahlender Nutzung nach wie vor als sehr sinnvoll und notwendig angesehen wird, sollten diese Mehrkosten aufgebracht werden. Die erhöhten Mittelbedarfe für beide vorgenannten Maßnahmen sind über den am 29. März 2017 beschlossenen Haushalt 2017 gedeckt. Somit ist kein Nachtragshaushalt erforderlich. Die notwendigen Mittelumverfügungen bewirken nicht, dass andere geplante investive Maßnahmen dadurch in Frage gestellt sind.
Die im Ergebnishaushalt zusätzlich notwendigen 34.000,00 € (zwingende Umverfügung von Planungsmitteln Stadtumbau aus dem Finanz- in den Ergebnishaushalt) werden aus erhöhten Gewerbesteuereinnahmen refinanziert.
Finanzielle Auswirkungenja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja[ x ] Nein
Alle Beträge in EUR.
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