Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer vom 22. Juni 2016 hier: 1. Änderung  

 
 
16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 7 Beschluss:17/09/24
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 27.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:03
Raum: Kulturhaus Saal
Ort:
2016/010/VI 1.Ä. Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer vom 22. Juni 2016
hier: 1. Änderung
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: Wiedemann, Manja

Beschluss

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 1. Änderung der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer vom 22. Juni 2016 gemäß Anlage 1.

 


Beratungsergebnis:

 

einstimmig

x

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

22

Ja

1

Nein

0

Enthaltung

x

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt

Ausschließung § 22 Bbg KVerf

 

Wiedervorlage

 

 


  Beschluss: 27.09.2017 Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen
Mit Terminverzug am 31.05.2018 realisiert Koordinierung:
Hauptverwaltung Bearbeitung:
FB Bildung, Soziales und Bürgerservice
Sachbearbeiter/-in: Jana Fechner Sachbearbeiter/-in: Manuela von Schroedel-Siemau
Termin: 25.05.2018 Status: 31.05.2018
Auftrag: Bitte den Realisierungsstand eintragen.

Bericht an das Gremium (Stand vom 31.05.2018):

Die Vereinsförderrichtlinie wurde nach Beschlussfassung in der geänderten Form den Vereinen bekanntgegeben. Die Beantragung, Bearbeitung und Bewilligung von Zuschüssen erfolgt nach der entsprechend gültigen Vereinsförderrichtlinie. Der Vorgang ist abgeschlossen.