Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 82 Abs. 4 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nach Beschlussfassung zum geprüften Jahresabschluss der Stadt Lauchhammer per 31.12.2013 einschließlich des Anhanges entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes, den Hauptverwaltungs-beamten der Stadt Lauchhammer zu entlasten.
Beratungsergebnis:
Bericht an das Gremium (Stand vom 29.05.2018): In ihrer öffentlichen Sitzung am 21.Juni 2017 hat die Stadtverordnetenversammlung dem verantwortlichen Hauptverwaltungsbeamten für 2013 die Entlastung erteilt.
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