Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 82 Abs. 4 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nach Kenntnisnahme des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 09.05.2017 den geprüften Jahresabschluss der Stadt Lauchhammer per 31.12.2013 einschließlich des Anhanges.
Beratungsergebnis:
Bericht an das Gremium (Stand vom 29.05.2018): In ihrer öffentlichen Sitzung am 21. Juni 2017 hat die Stadtverordnetenversammlung den geprüften Jahresabschluss 2013 einschließlich Anhang beschlossen.
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