Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 67 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die Haushaltssatzung der Stadt Lauchhammer für das Haushaltsjahr 2017 einschließlich ihrer Anlagen.
Beratungsergebnis:
Bericht an das Gremium Stand 26.01.2017:
Der beschlossene Haushalt wurde bei der Kommunalaufsicht eingereicht.
Das Haushaltsjahr 2017 wurde komplett positiv bewertet. Auf Grund der für die Eigenmitteldarstellung der zahlreichen Fördermöglichkeiten notwendigen Kreditaufnahme und bisher nicht durch Rücklagemittel gedeckte Defizite in den Jahren 2019 und 2020 wurde die Haushaltsgenehmigung vorerst verwehrt.
Aus diesem Grunde ist es notwendig, ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept 2017 für den gesamten Finanzplanzeitraum (2017 - 2020) zu erstellen, beschließen und genehmigen zu lassen. Dieser Beschluss ist für die SVV am 15.03.2017 geplant.
Vorbehaltlich der dann erfolgenden Genehmigung durch die Kommunalaufsicht würde die Rechtskraft des Haushaltes 2017 mit dem Erscheinen des Amtsblattes, geplant für den 07.04.2017, eintreten.
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