Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - Haushaltssatzung der Stadt Lauchhammer für das Haushaltsjahr 2017  

 
 
13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 6 Beschluss:16/12/39
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 07.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00
Raum: Kulturhaus Saal
Ort:
2016/030/VI Haushaltssatzung der Stadt Lauchhammer für das Haushaltsjahr 2017
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB II Finanzbuchhaltung Bearbeiter/-in: Lehner, Frank

Beschluss

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 67 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die Haushaltssatzung der Stadt Lauchhammer für das Haushaltsjahr 2017 einschließlich ihrer Anlagen.

 

 


Beratungsergebnis:

 

einstimmig

x

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

21

Ja

1

Nein

5

Enthaltung

x

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt

Ausschließung § 22 Bbg KVerf

 

Wiedervorlage

 

 


  Beschluss: 07.12.2016 Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen
Mit Terminverzug am 01.02.2017 realisiert Koordinierung:
Hauptverwaltung Bearbeitung:
Finanzverwaltung
Sachbearbeiter/-in: Jana Fechner Sachbearbeiter/-in: Frank Lehner
Termin: 27.01.2017 Status: 01.02.2017
Auftrag: Bitte den Realisierungsstand eintragen!

Bericht an das Gremium

Stand 26.01.2017:

 

Der beschlossene Haushalt wurde bei der Kommunalaufsicht eingereicht.

 

Das Haushaltsjahr 2017 wurde komplett positiv bewertet. Auf Grund der für die Eigenmitteldarstellung der

zahlreichen Fördermöglichkeiten notwendigen Kreditaufnahme und bisher nicht durch Rücklagemittel gedeckte Defizite in den Jahren 2019 und 2020 wurde die Haushaltsgenehmigung vorerst verwehrt.

 

Aus diesem Grunde ist es notwendig, ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept 2017 für den gesamten Finanzplanzeitraum (2017 - 2020) zu erstellen, beschließen und genehmigen zu lassen. Dieser Beschluss ist für die SVV am 15.03.2017 geplant.

 

Vorbehaltlich der dann erfolgenden Genehmigung durch die Kommunalaufsicht würde die Rechtskraft des Haushaltes 2017 mit dem Erscheinen des Amtsblattes, geplant für den 07.04.2017, eintreten.