Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - Bekenntnis der Kommune zum Mehrgenerationenhaus Lauchhammer  

 
 
12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 7 Beschluss:16/10/31
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 12.10.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:50
Raum: Kulturhaus Saal
Ort:
2016/025/VI Bekenntnis der Kommune zum Mehrgenerationenhaus Lauchhammer
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: von Schroedel-Siemau, Manuela

Beschluss

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer bestätigt, dass das Mehrgenerationenhaus Bestandteil der kommunalen Planungen zum demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung entsprechend des INSEK (Integriertes Stadtentwicklungskonzept) und IEK (Integriertes Entwicklungskonzept Lauchhammer-Mitte [Soziale Stadt]) im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses ist und beschließt, dass das Mehrgenerationenhaus im Rahmen der Förderrichtlinie „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus“ des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Programmlaufzeit 01.01.2017 bis 31.12.2020 mit 10.000,00 €hrlich kofinanziert wird.

 

 


Beratungsergebnis:

x

einstimmig

 

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

23

Ja

0

Nein

0

Enthaltung

x

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt

Ausschließung § 22 Bbg KVerf

 

Wiedervorlage

 

 


  Beschluss: 12.10.2016 Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen
Termingerecht am 01.06.2018 realisiert Koordinierung:
Hauptverwaltung Bearbeitung:
FB Bildung, Soziales und Bürgerservice
Sachbearbeiter/-in: Jana Fechner Sachbearbeiter/-in: Manuela von Schroedel-Siemau
Termin: 05.06.2018 Status: 01.06.2018
Auftrag: Bitte den Realisierungsstand eintragen!

Bericht an das Gremium

Stand vom 01.06.2018:

Die kommunale Kofinanzierung für die MGH Förderung für das Jahr 2018 wurde mit Bescheid vom 19.04.2018 in Form einer Festbetragsfinanzierung i.H.v. 10.000,00 € bewilligt. Der Bescheid hat Bestandskraft. Die Abforderung durch den Kooperationsanstiftung e.V. ist erfolgt, die beantragten Mittel werden ausgezahlt. Der Vorgang ist abgeschlossen.

 

Stand vom 24.01.2017:

Derzeit liegt noch kein Bescheid vom zuständigen Ministerium über die Förderung vor. Vorzeitige Mittelfreigabe durch das betreffende Ministerium wurde jedoch erteilt. Die Kofinanzierung wurde im Haushalt eingestellt. Nach vorliegen Bewilligungsbescheid erfolgt die Auszahlung der Kofinanzierung an den Träger.