Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
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Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer bestätigt, dass das Mehrgenerationenhaus Bestandteil der kommunalen Planungen zum demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung entsprechend des INSEK (Integriertes Stadtentwicklungskonzept) und IEK (Integriertes Entwicklungskonzept Lauchhammer-Mitte [Soziale Stadt]) im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses ist und beschließt, dass das Mehrgenerationenhaus im Rahmen der Förderrichtlinie „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus“ des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Programmlaufzeit 01.01.2017 bis 31.12.2020 mit 10.000,00 € jährlich kofinanziert wird.
Beratungsergebnis:
Bericht an das Gremium Stand vom 01.06.2018: Die kommunale Kofinanzierung für die MGH Förderung für das Jahr 2018 wurde mit Bescheid vom 19.04.2018 in Form einer Festbetragsfinanzierung i.H.v. 10.000,00 € bewilligt. Der Bescheid hat Bestandskraft. Die Abforderung durch den Kooperationsanstiftung e.V. ist erfolgt, die beantragten Mittel werden ausgezahlt. Der Vorgang ist abgeschlossen.
Stand vom 24.01.2017: Derzeit liegt noch kein Bescheid vom zuständigen Ministerium über die Förderung vor. Vorzeitige Mittelfreigabe durch das betreffende Ministerium wurde jedoch erteilt. Die Kofinanzierung wurde im Haushalt eingestellt. Nach vorliegen Bewilligungsbescheid erfolgt die Auszahlung der Kofinanzierung an den Träger.
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