Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2016/025/VI  

 
 
Betreff: Bekenntnis der Kommune zum Mehrgenerationenhaus Lauchhammer
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: von Schroedel-Siemau, Manuela
Beratungsfolge:
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
04.10.2016 
10. Sitzung des Sozial-, Gesundheit-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
05.10.2016 
10. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
12.10.2016 
12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (16/10/31)

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer bestätigt, dass das Mehrgenerationenhaus Bestandteil der kommunalen Planungen zum demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung entsprechend des INSEK (Integriertes Stadtentwicklungskonzept) und IEK (Integriertes Entwicklungskonzept Lauchhammer-Mitte [Soziale Stadt]) im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses ist und beschließt, dass das Mehrgenerationenhaus im Rahmen der Förderrichtlinie „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus“ des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Programmlaufzeit 01.01.2017 bis 31.12.2020 mit 10.000,00 € jährlich kofinanziert wird.

 


Sachverhalt

 

Der KooperationsAnstiftung e.V. betreibt seit 2008 im Rahmen der Förderrichtlinie „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) das Mehrgenerationenhaus Lauchhammer.

 

Die aktuelle Förderung läuft zum 31.12.2016 aus. Auch für den nächsten Förderzeitraum 2017 bis 2020 sollen Bundesmittel beantragt werden. An dem der Antragstellung vorgeschaltetem Interessenbekundungsverfahren hat sich der KooperationsAnstiftung e.V. entsprechend beteiligt.

 

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert lt. Förderrichtlinie vom April 2016 im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus (MGH) mit der Laufzeit 01.01.2017 bis 31.12.2020 Zuwendungsempfänger unter der Voraussetzung, dass für die Förderung einer Einrichtung als Mehrgenerationenhaus ein Beschluss der Vertretung der kommunalen Gebietskörperschaft (Vertretungskörperschaft des Landkreises, der Stadt oder Gemeinde), in der das Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses liegt oder die das Mehrgenerationenhaus kofinanziert, vorliegt.

 

Dieser Beschluss soll das Bekenntnis der Kommune zum Mehrgenerationenhaus mit einer Aussage, dass das Mehrgenerationenhaus Bestandteil der kommunalen Planungen zum demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses ist, enthalten.

 

Das Mehrgenerationenhaus Lauchhammer ist bereits Bestandteil der städtebaulichen Entwicklungsplanung im Rahmen des INSEK und IEC.

Es stellt einen wesentlichen Ankerpunkt im Quartier und für die Angebote im Wirkungsgebiet dar. Es ist im Stadtgebiet von wesentlicher Bedeutung. Seine Angebote strahlen bis in die umliegenden Gemeinden und sind daher auch von regionaler Bedeutung.

 

Durch die nachhaltige Förderung im Rahmen des Bundesprogramms MGH mit der entsprechenden Übernahme der städtischen Co-Finanzierung seit 2008 in Höhe von jährlich 10.000,00 € hat sich die Stadt Lauchhammer bereits in der Vergangenheit stets zum Mehrgenerationenhaus und dessen Einbindung in die städtischen Prozesse um die demografischen Entwicklungen und Sozialraumentwicklung (u.a. Konzentration der Vereinsangebote im Vereinshaus „DomiZiel) bekannt. Durch die Beschlussfassung zum Mehrgenerationenhaus und die Festschreibung der städtischen Förderung für die Programmlaufzeit von 2017 bis 2020 in Höhe von jährlich 10.000,00 € wird dieses Bekenntnis nunmehr nochmals manifestiert.

 


Finanzielle Auswirkungenja

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja[  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

281.1.02.01

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

111006

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

531810

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2017

davon
2018

davon
2019

davon
2020

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 

 

 

                10.000

 

 

                 10.000

 

 

                 10.000

 

 

                10.000

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.