Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - Mittelumverfügungen im Finanzhaushalt 2016  

 
 
10. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 05.10.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:22
Raum: Tagungsraum 191
Ort:
2016/026/VI Mittelumverfügungen im Finanzhaushalt 2016
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Rother, Jörg

Beschlussempfehlung

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die nachstehenden Mittelumverfügungen im Finanzhaushalt der Stadt Lauchhammer für das Jahr 2016:

 

A)     Mehrbedarfe an Kommunalen Eigenmitteln

1) 698.000,- € / HFB - Saunaerweiterung und Sanierung (HFB 003)
                     entfallende Einzahlungen aus geplanter ILE-/LEADER-Förderung

 

Mittelbereitstellung für die Maßnahme aus A) aus Minderbedarfen und Umverfügungen von im Nachtragshaushalt 2016 geplanten Mitteln

1) 300.000,- € / Steinstraße (AUFW 004)
                         eingesparter Kommunaler Eigenanteil / Maßnahmeförderung wurde
                            vom LBV nach STUB III (ab 2018) verschoben (Neuplanung der Mittel)

2) 181.000,- € / R.-Wagner-Straße (öff. Raum) (AUFW 091)
                         eingesparter Teil des Kommunalen Mitleistungsanteils / Schwerpunkt
                            der Maßnahme  wurde vom LBV nach 2018 verschoben (Neuplanung
                            der Mittel)

3)   80.000,- € / Umfeldgestaltung Kuthteich (BERBS 03)
                          eingesparter Eigenanteil der Stadt bei der § 4-Maßnahme /
                             Realisierung frühestens 2018, da die LMBV die Wiederherstellung der
                             Ortrander Straße frühestens für Ende 2017 angekündigt hat.

4)   80.000,- € / Rosa-Luxemburg-Straße Kostebrau (STRBAU 014)
                          Maßnahmerealisierung nach 2017 verschoben (Neuplanung der Mittel)
 

5)  57.000,- € / Cottbuser Str. Teilabschnitt (AUFW 007)
                          Teilumverfügung / Maßnahmebeginn durch Planung in 2016 abgesichert /
                             bauliche Realisierung in 2017 (Neuplanung der notwendigen Restmittel)
 

Die dargestellte Neuplanung der Mittel für die Maßnahmen unter B1) bis B5) muss u. a. nach verbindlicher Endabstimmung mit den Fördergeldgebern in den Haushalten 2017/2018 erfolgen (Gesamtbedarf: 698.000,- €).
 

 


Beratungsergebnis:

x

einstimmig

 

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

9

Ja

0

Nein

0

Enthaltung

x

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt