Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2016/026/VI  

 
 
Betreff: Mittelumverfügungen im Finanzhaushalt 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Rother, Jörg
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
28.09.2016 
9. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses      
Finanzausschuss Vorberatung
29.09.2016 
10. Sitzung des Finanzausschusses    
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
04.10.2016 
10. Sitzung des Sozial-, Gesundheit-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
05.10.2016 
10. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
12.10.2016 
12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (16/10/28)

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die nachstehenden Mittelumverfügungen im Finanzhaushalt der Stadt Lauchhammer für das Jahr 2016:

 

A)     Mehrbedarfe an Kommunalen Eigenmitteln

1) 698.000,- € / HFB - Saunaerweiterung und Sanierung (HFB 003)
                         entfallende Einzahlungen aus geplanter ILE-/LEADER-Förderung

 

Mittelbereitstellung für die Maßnahme aus A) aus Minderbedarfen und Umverfügungen von im Nachtragshaushalt 2016 geplanten Mitteln

1) 300.000,- € / Steinstraße (AUFW 004)
                         eingesparter Kommunaler Eigenanteil / Maßnahmeförderung wurde
                             vom LBV nach STUB III (ab 2018) verschoben (Neuplanung der Mittel)

2) 181.000,- € / R.-Wagner-Straße (öff. Raum) (AUFW 091)
                         eingesparter Teil des Kommunalen Mitleistungsanteils / Schwerpunkt
                             der Maßnahme  wurde vom LBV nach 2018 verschoben (Neuplanung
                             der Mittel)

3)   80.000,- € / Umfeldgestaltung Kuthteich (BERBS 03)
                          eingesparter Eigenanteil der Stadt bei der § 4-Maßnahme /
                              Realisierung frühestens 2018, da die LMBV die Wiederherstellung der
                              Ortrander Straße frühestens für Ende 2017 angekündigt hat.

4)   80.000,- € / Rosa-Luxemburg-Straße Kostebrau (STRBAU 014)
                          Maßnahmerealisierung nach 2017 verschoben (Neuplanung der
                               Mittel)
 

5)  57.000,- € / Cottbuser Str. – Teilabschnitt (AUFW 007)
                          Teilumverfügung / Maßnahmebeginn durch Planung in 2016 abgesichert /
                               bauliche Realisierung in 2017 (Neuplanung der notwendigen Restmittel)
 

Die dargestellte Neuplanung der Mittel für die Maßnahmen unter B1) bis B5) muss u. a. nach verbindlicher Endabstimmung mit den Fördergeldgebern in den Haushalten 2017/2018 erfolgen (Gesamtbedarf: 698.000,- €).
 


Sachverhalt

 

Die Modernisierung des Hallenfreizeitbades der Stadt Lauchhammer war bereits im Haushalt 2015 für die Jahre 2016/2017 als Investition für Saunaerweiterung und –sanierung integriert und aus damaliger Warte aus eigenen Mitteln (Kreditaufnahme) zu finanzieren. Ende 2015/Anfang 2016 ergab sich die Möglichkeit, über die ILE-/LEADER-Förderung eine Fördersumme von 698.000,- € zu akquirieren. Die LAG „Lausitzer Seenland“ stimmte im entscheidungsbefugten Vorstand dieser Maßnahme mit der höchsten Punktzahl aller eingereichten Maßnahmen zu.

 

Der entsprechende Antrag wurde beim zuständigen Landesamt in Luckau fristgerecht und formgerecht eingereicht. Dieses leitete den Antrag an das u. a. auch für Tourismus zuständige Wirtschaftsministerium des Landes Brandenburg weiter.

 

Nach langer Wartezeit und mehrmaligem Nachfragen erfuhren wir im Juni dieses Jahres, dass eine landesinterne Rundverfügung des Wirtschaftsministeriums dieser Förderung entgegensteht, da nur noch in Erholungsorten eine diesbezügliche Unterstützung des Landes zugelassen wird.

 

Um diese für das Fortbestehen und die Attraktivität des Hallenfreizeitbades zwingend notwendigen Investitionen durchzuführen sowie den vorbereiteten Zeitplan aus Planung, Baugenehmigung, Ausschreibung und Baurealisierung nicht zu gefährden, müssen die notwendigen Haushaltsmittel mit geplanten Ausschreibungsbeginn im November dieses Jahres verbindlich zur Verfügung stehen.

 

Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, im Haushaltsjahr 2016 nicht mehr zu verbrauchende Mittel umzuverfügen, ohne das Haushaltsvolumen zu verändern.

 

Wie dem Inhalt des Beschlussvorschlages zu entnehmen ist, sind es vor allem Mittel von Maßnahmen, die aufgrund ausstehender bzw. zeitlich nach hinten geschobener  Förderentscheidungen in die Folgejahre verschoben werden müssen.

 

Weil diese Maßnahmen aber weiterhin realisiert werden sollen, müssen die notwendigen finanziellen Mittel aber im Haushalt 2017 wieder eingeplant und gegebenenfalls durch eine weitere Kreditaufnahme abgesichert werden.

 

Da insbesondere in den Bereichen Stadtumbauförderung, Förderung von § 4-Maßnahmen, aber auch, wie das Beispiel Hallenfreizeitbad zeigt, bei der ILE-/LEADER-Förderung jede Einzelmaßnahme inhaltlich, finanziell und zeitlich mühsam erkämpft werden muss, wird ein  flexibler Einsatz der insgesamt verfügbaren Haushaltsmittel auch in den nächsten Jahren notwendig werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungenja

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [  ] Ja[ x ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2016

davon
2017

davon
2018

davon
2019

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.