Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die nachstehenden Mittelumverfügungen im Finanzhaushalt der Stadt Lauchhammer für das Jahr 2016:
A) Mehrbedarfe an Kommunalen Eigenmitteln Mittelbereitstellung für die Maßnahme aus A) aus Minderbedarfen und Umverfügungen von im Nachtragshaushalt 2016 geplanten Mitteln 5) 57.000,- € / Cottbuser Str. – Teilabschnitt (AUFW 007) Die dargestellte Neuplanung der Mittel für die Maßnahmen unter B1) bis B5) muss u. a. nach verbindlicher Endabstimmung mit den Fördergeldgebern in den Haushalten 2017/2018 erfolgen (Gesamtbedarf: 698.000,- €). Sachverhalt
Die Modernisierung des Hallenfreizeitbades der Stadt Lauchhammer war bereits im Haushalt 2015 für die Jahre 2016/2017 als Investition für Saunaerweiterung und –sanierung integriert und aus damaliger Warte aus eigenen Mitteln (Kreditaufnahme) zu finanzieren. Ende 2015/Anfang 2016 ergab sich die Möglichkeit, über die ILE-/LEADER-Förderung eine Fördersumme von 698.000,- € zu akquirieren. Die LAG „Lausitzer Seenland“ stimmte im entscheidungsbefugten Vorstand dieser Maßnahme mit der höchsten Punktzahl aller eingereichten Maßnahmen zu.
Der entsprechende Antrag wurde beim zuständigen Landesamt in Luckau fristgerecht und formgerecht eingereicht. Dieses leitete den Antrag an das u. a. auch für Tourismus zuständige Wirtschaftsministerium des Landes Brandenburg weiter.
Nach langer Wartezeit und mehrmaligem Nachfragen erfuhren wir im Juni dieses Jahres, dass eine landesinterne Rundverfügung des Wirtschaftsministeriums dieser Förderung entgegensteht, da nur noch in Erholungsorten eine diesbezügliche Unterstützung des Landes zugelassen wird.
Um diese für das Fortbestehen und die Attraktivität des Hallenfreizeitbades zwingend notwendigen Investitionen durchzuführen sowie den vorbereiteten Zeitplan aus Planung, Baugenehmigung, Ausschreibung und Baurealisierung nicht zu gefährden, müssen die notwendigen Haushaltsmittel mit geplanten Ausschreibungsbeginn im November dieses Jahres verbindlich zur Verfügung stehen.
Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, im Haushaltsjahr 2016 nicht mehr zu verbrauchende Mittel umzuverfügen, ohne das Haushaltsvolumen zu verändern.
Wie dem Inhalt des Beschlussvorschlages zu entnehmen ist, sind es vor allem Mittel von Maßnahmen, die aufgrund ausstehender bzw. zeitlich nach hinten geschobener Förderentscheidungen in die Folgejahre verschoben werden müssen.
Weil diese Maßnahmen aber weiterhin realisiert werden sollen, müssen die notwendigen finanziellen Mittel aber im Haushalt 2017 wieder eingeplant und gegebenenfalls durch eine weitere Kreditaufnahme abgesichert werden.
Da insbesondere in den Bereichen Stadtumbauförderung, Förderung von § 4-Maßnahmen, aber auch, wie das Beispiel Hallenfreizeitbad zeigt, bei der ILE-/LEADER-Förderung jede Einzelmaßnahme inhaltlich, finanziell und zeitlich mühsam erkämpft werden muss, wird ein flexibler Einsatz der insgesamt verfügbaren Haushaltsmittel auch in den nächsten Jahren notwendig werden.
Finanzielle Auswirkungenja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja[ x ] Nein
Alle Beträge in EUR.
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