Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
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 Beschlussempfehlung 
 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lausitzer Zeitreisen“ lt. beiliegenden Anlagen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abwägung gemäß Abwägungsbeschluss (BV 2014/020/VI I). Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan einschließlich Umweltbericht vom Mai 2016 wird gebilligt. 
 Die Zustimmung für den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lausitzer Zeitreisen“ wird erteilt. 
 
 
 Beratungsergebnis: 
 
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