Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lausitzer Zeitreisen“ lt. beiliegenden Anlagen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abwägung gemäß Abwägungsbeschluss (BV 2014/020/VI I). Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan einschließlich Umweltbericht vom Mai 2016 wird gebilligt.
Die Zustimmung für den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lausitzer Zeitreisen“ wird erteilt.
Sachverhalt
Am 10.09.2014 wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss Nr. 2014/020/VI zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lausitzer Zeitreisen“ gefasst.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in Form einer Auslegung vom 23.06.2015 bis einschließlich 24.07.2015.
Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 21.09.2015 am Bauleitverfahren beteiligt.
Die im Verfahren vorgebrachten Belange der Beteiligten konnten untereinander und gegeneinander abgewogen und mit Beschluss (BV 2014/020/VI I) der Stadtverordnetenversammlung legitimiert werden. Das Ergebnis wird den Beteiligten mitgeteilt. Folgerichtig ist der Beschluss der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lausitzer Zeitreisen“ zu fassen.
Der Durchführungsvertrag wurde gemäß § 12 Abs. 1 BauGB vor Satzungsbeschluss von den Beteiligten unterzeichnet.
Finanzielle Auswirkungenkeine
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen
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