Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - Entscheidung über die Ablehnung der Anträge lt. Anlage nach § 3 Absatz 3 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer vom 14.06.2012 i. d. F. vom 20.10.2015  

 
 
9. Sitzung des Sozial-, Gesundheit-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss
Datum: Mo, 13.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:40
Raum: Tagungsraum 191
Ort:
2016/015/VI Entscheidung über die Ablehnung der Anträge lt. Anlage nach § 3 Absatz 3 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer vom 14.06.2012 i. d. F. vom 20.10.2015
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: von Schroedel-Siemau, Manuela

Beschlussempfehlung

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, die Anträge der Vereine lt. Anlage auf Förderung von Investitionsvorhaben nach § 3 Absatz 3 Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer vom 14. Juni 2012, geändert am 20. Oktober 2015, abzulehnen:

 


Beratungsergebnis:

X

einstimmig

 

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

7

Ja

0

Nein

1

Enthaltung

X

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt