Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, die Anträge der Vereine lt. Anlage auf Förderung von Investitionsvorhaben nach § 3 Absatz 3 Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer vom 14. Juni 2012, geändert am 20. Oktober 2015, abzulehnen: Sachverhalt
Die Vereine lt. Anlage stellten für das Jahr 2016 Anträge auf Investitionsvorhaben nach § 3 Absatz 3 Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer vom 14. Juni 2012, geändert am 20. Oktober 2015. Die genaue Darstellung der Maßnahmeinhalte kann der Anlage entnommen werden.
Nach abschließender Prüfung der Unterlagen auf die Förderfähigkeit der Maßnahmen nach § 3 Absatz 3 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer vom 14. Juni 2012, geändert am 20. Oktober 2015, musste festgestellt werden, dass diese die Voraussetzungen auf eine Förderung nicht erfüllen.
Nach § 3 Absatz 3 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer sind ausschließlich Investitionsvorhaben von Vereinen, die eine eigene Anlage bzw. ein eigenes Objekt betreiben, förderfähig. Entsprechendes gilt für Vereine, die eine Anlage/ein Objekt auf Grundlage eines Erbbaurechtsvertrages betreiben.
Die antragstellenden Vereine betreiben städtische Anlagen/ Objekte auf Grundlage von Nutzungs- oder Leihverträgen bzw. nutzen Anlagen Dritter. Sie erfüllen die Fördervoraussetzungen des § 3 Absatz 3 Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer somit nicht und sind dementsprechend von der Förderung ausgeschlossen.
Daher wird die Ablehnung der Anträge der Vereine lt. Anlage empfohlen und der Beschlussvorschlag gemäß § 5 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer eingebracht.
Es besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Originalanträge im Fachbereich I/3 Bildung, Soziales und Bürgerservice der Stadt Lauchhammer.
Finanzielle Auswirkungen
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja[ x ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlage Übersicht der abzulehnenden Anträge auf Förderung von Investitionsvorhaben für das Jahr 2016 nach § 3 Absatz 3 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer
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