Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - Entscheidung über den Antrag des Budo-Verein Lauchhammer e.V. zur Förderung der Investitionsmaßnahme "Umbau Heizungsanlage und Sanitäranlagen ehem. Boxerhalle" nach § 3 Absatz 3 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer vom 14.06.2012 i. d. F.vom 20.10.2015  

 
 
11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 9 Beschluss:16/06/16
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 22.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:43
Raum: Kulturhaus Saal
Ort:
2016/014/VI Entscheidung über den Antrag des Budo-Verein Lauchhammer e.V. zur Förderung der Investitionsmaßnahme "Umbau Heizungsanlage und Sanitäranlagen ehem. Boxerhalle" nach § 3 Absatz 3 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer vom 14.06.2012 i. d. F.vom 20.10.2015
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: von Schroedel-Siemau, Manuela

Beschluss

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dem Antrag des Budo-Verein Lauchhammer e. V. zur Förderung der Investitionsmaßnahme "Umbau Heizungsanlage und Sanitäranlagen ehem. Boxerhalle" nach § 3 Absatz 3 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer vom 14. Juni 2012, geändert am 20. Oktober 2015, im Jahr 2016 anteilig stattzugeben und die Maßnahme mit einem Investitionszuschuss in Höhe von 8.094,28 zu fördern, wenn ein gültiger Kaufvertrag zwischen dem Budo-Verein Lauchhammer e.V. und der Stadt Lauchhammer über den Erwerb der ehem. Boxerhalle im Juli 2016 geschlossen wird.

 

 


Beratungsergebnis:

x

einstimmig

 

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

24

Ja

0

Nein

0

Enthaltung

x

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt

Ausschließung § 22 Bbg KVerf

 

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