Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dem Antrag des Budo-Verein Lauchhammer e. V. zur Förderung der Investitionsmaßnahme "Umbau Heizungsanlage und Sanitäranlagen ehem. Boxerhalle" nach § 3 Absatz 3 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer vom 14. Juni 2012, geändert am 20. Oktober 2015, im Jahr 2016 anteilig stattzugeben und die Maßnahme mit einem Investitionszuschuss in Höhe von 8.094,28 € zu fördern, wenn ein gültiger Kaufvertrag zwischen dem Budo-Verein Lauchhammer e.V. und der Stadt Lauchhammer über den Erwerb der ehem. Boxerhalle im Juli 2016 geschlossen wird.
Sachverhalt Der Budo-Verein Lauchhammer e. V. legte am 28. Januar 2016 einen Antrag auf Zuwendungen zur Durchführung von Investitionsvorhaben für die Investitionsmaßnahme "Umbau Heizungsanlage und Sanitäranlagen ehem. Boxerhalle" vor. Die beantragte Zuwendung beträgt lt. Antrag 8.810,10 €. Der Verein trägt hiernach einen Eigenanteil in Höhe von 2.202,52 € (der lt. § 3 Absatz 3 Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer geforderte Satz von 20 %).
Seit geraumer Zeit steht die Stadt Lauchhammer mit dem Verein darüber in Verhandlungen, dass dieser die Boxerhalle käuflich erwirbt. Der Notartermin wird im Juli 2016 stattfinden. Es ist von einem Abschluss des Vertrages auszugehen. Nach abschließender Prüfung der Unterlagen ist festzustellen, dass der Verein die Fördervoraussetzungen der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer erfüllt, wenn besagter Kaufvertrag geschlossen wurde.
Die Maßnahme „Umbau Heizungsanlage und Sanitäranlagen ehem. Boxerhalle“ umfasst umfangreiche Arbeiten an den Heizungs- und Sanitäranlagen der ehem. Boxerhalle. Diese sind veraltet, auf Grund des Leerstandes nicht mehr nutzbar und daher entsprechend der anerkannten Regeln der Technik auf den neuesten Stand zu bringen. Die Umsiedlung des Budo-Verein Lauchhammer e.V. in die ehem. Boxerhalle im Waldstadion sichert dem Verein zum einem auf lange Sicht eine nutzbare Trainingsstätte und stärkt zum anderen den Standort des Sportkomplexes Waldstadion. Der Erwerb der Boxerhalle mit den damit verbundenen notwendigen Arbeiten wird durch die Verwaltung als sinnvoll erachtet und als zu fördernde Maßnahme bewertet.
Allerdings kann dem Antrag auf Grund der Anzahl der vorliegenden förderfähigen Anträge für das Jahr 2016 und der begrenzt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht vollumfänglich zugestimmt werden.
Der Eigenanteil des Vereins erhöht sich um 6,5 % von 20 auf 26,5 % (2.918,24 €), was jedoch im Rahmen der Vereinsförderrichtlinie möglich ist und durch den Verein durchaus finanzierbar sein müsste.
Es wird die anteilige Bewilligung des Antrages empfohlen und die Beschlussvorlage gemäß § 5 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer eingebracht. Finanzielle Auswirkungenja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlage Antrag auf Zuwendungen zur Durchführung von Investitionsvorhaben des Budo-Verein Lauchhammer e. V.
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