Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2016/014/VI  

 
 
Betreff: Entscheidung über den Antrag des Budo-Verein Lauchhammer e.V. zur Förderung der Investitionsmaßnahme "Umbau Heizungsanlage und Sanitäranlagen ehem. Boxerhalle" nach § 3 Absatz 3 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer vom 14.06.2012 i. d. F.vom 20.10.2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: von Schroedel-Siemau, Manuela
Beratungsfolge:
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
13.06.2016 
9. Sitzung des Sozial-, Gesundheit-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses    
Hauptausschuss Vorberatung
15.06.2016 
9. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
22.06.2016 
11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (16/06/16)
Anlagen:
Anlage Antrag auf Zuwendungen zur Durchführung von Investitionsvorhaben des Budo-Verein Lauchhammer e.V.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dem Antrag des Budo-Verein Lauchhammer e. V. zur Förderung der Investitionsmaßnahme "Umbau Heizungsanlage und Sanitäranlagen ehem. Boxerhalle" nach § 3 Absatz 3 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer vom 14. Juni 2012, geändert am 20. Oktober 2015, im Jahr 2016 anteilig stattzugeben und die Maßnahme mit einem Investitionszuschuss in Höhe von 8.094,28 zu fördern, wenn ein gültiger Kaufvertrag zwischen dem Budo-Verein Lauchhammer e.V. und der Stadt Lauchhammer über den Erwerb der ehem. Boxerhalle im Juli 2016 geschlossen wird.

 


Sachverhalt

Der Budo-Verein Lauchhammer e. V. legte am 28. Januar 2016 einen Antrag auf Zuwendungen zur Durchführung von Investitionsvorhaben für die Investitionsmaßnahme "Umbau Heizungsanlage und Sanitäranlagen ehem. Boxerhalle" vor.

Die beantragte Zuwendung beträgt lt. Antrag 8.810,10 €. Der Verein trägt hiernach einen Eigenanteil in Höhe von 2.202,52 € (der lt. § 3 Absatz 3 Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer geforderte Satz von 20 %).

 

Seit geraumer Zeit steht die Stadt Lauchhammer mit dem Verein darüber in Verhandlungen, dass dieser die Boxerhalle käuflich erwirbt. Der Notartermin wird im Juli 2016 stattfinden. Es ist von einem Abschluss des Vertrages auszugehen.

Nach abschließender Prüfung der Unterlagen ist festzustellen, dass der Verein die Fördervoraussetzungen der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer erfüllt, wenn besagter Kaufvertrag geschlossen wurde.

 

Die Maßnahme „Umbau Heizungsanlage und Sanitäranlagen ehem. Boxerhalle“ umfasst umfangreiche Arbeiten an den Heizungs- und Sanitäranlagen der ehem. Boxerhalle. Diese sind veraltet, auf Grund des Leerstandes nicht mehr nutzbar und daher entsprechend der anerkannten Regeln der Technik auf den neuesten Stand zu bringen. Die Umsiedlung des Budo-Verein Lauchhammer e.V. in die ehem. Boxerhalle im Waldstadion sichert dem Verein zum einem auf lange Sicht eine nutzbare Trainingsstätte und stärkt zum anderen den Standort des Sportkomplexes Waldstadion.

Der Erwerb der Boxerhalle mit den damit verbundenen notwendigen Arbeiten wird durch die Verwaltung als sinnvoll erachtet und als zu fördernde Maßnahme bewertet.

 

Allerdings kann dem Antrag auf Grund der Anzahl der vorliegenden förderfähigen Anträge für das Jahr 2016 und der begrenzt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht vollumfänglich zugestimmt werden.
Es wird vorgeschlagen, die verfügbaren Mittel unter den förderfähigen Anträgen prozentual anteilmäßig aufzuteilen und das Investitionsvorhaben des Budo-Verein Lauchhammer e.V. anteilig mit einer Zuwendung in Höhe von 8.094,28 € zu unterstützen.

 

Der Eigenanteil des Vereins erhöht sich um 6,5 % von 20 auf 26,5 % (2.918,24 €), was jedoch im Rahmen der Vereinsförderrichtlinie möglich ist und durch den Verein durchaus finanzierbar sein müsste.

 

Es wird die anteilige Bewilligung des Antrages empfohlen und die Beschlussvorlage gemäß § 5 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer eingebracht.


Finanzielle Auswirkungenja

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja[  ] Nein

 

Produkt:

 

Sportförderung

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

421.1.00.01

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

111006

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

191201

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2016

davon
2017

davon
2018

davon
2019

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung


 


 

8.094,28


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.


Anlage

Antrag auf Zuwendungen zur Durchführung von Investitionsvorhaben des Budo-Verein Lauchhammer e. V.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Antrag auf Zuwendungen zur Durchführung von Investitionsvorhaben des Budo-Verein Lauchhammer e.V. (262 KB)