Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, die Anträge der Vereine lt. Anlage auf Förderung von Investitionsvorhaben nach § 3 Absatz 3 Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer vom 14. Juni 2012, geändert am 20. Oktober 2015, abzulehnen:
Beratungsergebnis:
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