Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung der Stadt Lauchhammer über eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB (Sanierungssatzung Neustadt I, II, III) gemäß Anlage, mit welcher das Sanierungsgebiet „Neustadt I, II, III“ förmlich festgesetzt wird.
Beratungsergebnis:
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