Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt den Beginn der „Vorbereitenden Untersuchungen“ gemäß § 141 Abs. 3 BauGB für die in Lauchhammer-Mitte gelegenen Siedlungen des mehrgeschossigen Wohnungsbaus in den Neustädten I, II und III.
Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ist in der Anlage dargestellt. Aufgrund der Lage der Wohnsiedlungen handelt es sich nicht um eine durchgehende Fläche.
Mit der Durchführung der „Vorbereitenden Untersuchungen“ wird die ews Stadtsanierungsgesellschaft mbH, Grünberger Straße 26c, 10245 Berlin beauftragt.
Beratungsergebnis:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||