Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
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Beschluss incl. Neuformulierung an der entsprechenden Stelle im Artikel 2 „Für Anträge, die in den Jahren 2015 und 2016 haushaltswirksam werden sollen, gilt nachfolgende Sonderregelung: Als termingerecht eingereicht gelten - 2015: sämtliche Anträge, die bis zum 07.09.2015 eingereicht wurden - 2016: sämtliche Anträge, die bis zum 31.01.2016 eingereicht werden.“
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 1. Änderung der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer vom 14. Juni 2012 gemäß Anlage.
Beratungsergebnis:
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