Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - 1. Änderung der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer vom 14.06.2012  

 
 
8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 4 Beschluss:15/10/36
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 14.10.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:04
Raum: Kulturhaus Saal
Ort:
2012/012/V 1.Ä. 1. Änderung der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer vom 14.06.2012
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: von Schroedel-Siemau, Manuela

Beschluss incl. Neuformulierung an der entsprechenden Stelle im Artikel 2

r Anträge, die in den Jahren 2015 und 2016 haushaltswirksam werden sollen, gilt nachfolgende Sonderregelung:

Als termingerecht eingereicht gelten

-          2015: sämtliche Anträge, die bis zum 07.09.2015 eingereicht wurden

-          2016: sämtliche Anträge, die bis zum 31.01.2016 eingereicht werden.“

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 1. Änderung der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer vom 14. Juni 2012 gemäß Anlage.
 

 

 


Beratungsergebnis:

x

einstimmig

 

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

25

Ja

0

Nein

0

Enthaltung

x

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt

Ausschließung § 22 Bbg KVerf

 

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