Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschlussempfehlung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Fleischerei Kluge, Finsterwalder Straße“ lt. beiliegenden Anlagen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abwägung gemäß Abwägungsbeschluss (BV 2014/026/VI II). Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Fleischerei Kluge, Finsterwalder Straße“ vom Mai 2015 wird gebilligt.
Die Zustimmung für den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird erteilt.
Beratungsergebnis:
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