Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Fleischerei Kluge, Finsterwalder Straße“ lt. beiliegenden Anlagen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abwägung gemäß Abwägungsbeschluss (BV 2014/026/VI II). Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Fleischerei Kluge, Finsterwalder Straße“ vom Mai 2015 wird gebilligt.
Die Zustimmung für den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird erteilt.
Sachverhalt
Am 10.09.2014 wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Fleischerei Kluge, Finsterwalder Straße“ gefasst.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in Form einer Auslegung vom 07.04.2015 bis einschließlich 08.05.2015.
Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind mit Schreiben vom 31.03.2015 am Bebauungsplanverfahren beteiligt worden.
Die im Verfahren vorgebrachten Belange der Beteiligten konnten untereinander und gegeneinander abgewogen und mit Beschluss (BV 2014/026/VI II) der Stadtverordnetenversammlung legitimiert werden. Das Ergebnis wird den Beteiligten mitgeteilt.
Folgerichtig ist der Beschluss der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Fleischerei Kluge, Finsterwalder Straße“ zu fassen.
Finanzielle Auswirkungenkeine
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen
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