Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2014/026/VI III  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Erweiterung Fleischerei Kluge, Finsterwalder Straße"
hier: Satzungsbeschluss und Durchführungsvertrag
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Bieback, Matthias
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
10.06.2015 
4. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
17.06.2015 
5. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
24.06.2015 
7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (15/06/24)
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2014/026/VI III
Anlage 2 zur BV 2014/026/VI III

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Fleischerei Kluge, Finsterwalder Straße“ lt. beiliegenden Anlagen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abwägung gemäß Abwägungsbeschluss (BV 2014/026/VI II). Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Fleischerei Kluge, Finsterwalder Straße“ vom Mai 2015 wird gebilligt.

 

Die Zustimmung für den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird erteilt.

 


Sachverhalt

 

Am 10.09.2014 wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Fleischerei Kluge, Finsterwalder Straße“ gefasst.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in Form einer Auslegung vom 07.04.2015 bis einschließlich 08.05.2015.

 

Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind mit Schreiben vom 31.03.2015 am Bebauungsplanverfahren beteiligt worden.

 

Die im Verfahren vorgebrachten Belange der Beteiligten konnten untereinander und gegeneinander abgewogen und mit Beschluss (BV 2014/026/VI II) der Stadtverordnetenversammlung legitimiert werden. Das Ergebnis wird den Beteiligten mitgeteilt.

 

Folgerichtig ist der Beschluss der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Fleischerei Kluge, Finsterwalder Straße“ zu fassen.

 


Finanzielle Auswirkungenkeine

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [  ] Ja[  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2015

davon
2016

davon
2017

davon
2018

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung

Auszahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.


Anlagen

  1. Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Fleischerei Kluge, Finsterwalder  Straße“ mit Textteil und Begründung
  2. Durchführungsvertrag vom 27.05.2015 zwischen der Stadt Lauchhammer und dem Vorhabenträger (Thomas Kluge, Finsterwalder Straße 20, 01979 Lauchhammer), welcher gemäß § 12 Abs. 1 vor Satzungsbeschluss zu unterzeichnen war

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2014/026/VI III (10117 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV 2014/026/VI III (4562 KB)