Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss (II/21/96 4.Ä. III)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Grünewalder Lauch“ mit den Festsetzungen aus der Abwägung (BV II/21/96 4. Ä. II), den textliche Festsetzungen und der Planzeichnung vom 27.03.2015 als Satzung.
Die Begründung zum Bebauungsplan in der Fassung vom 27.03.2015 wird gebilligt.
Beratungsergebnis:
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