Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - Trägerschaftsangelegenheiten "Hand in Hand e. V." hier: - Trägerschaftsvertrag - Kita-Bedarfsplanung - Freizeitangebot  

 
 
6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 4 Beschluss:15/04/15
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 29.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:35
Raum: Kulturhaus Saal
Ort:
2015/014/VI Trägerschaftsangelegenheiten "Hand in Hand e. V."
hier: - Trägerschaftsvertrag
- Kita-Bedarfsplanung
- Freizeitangebot
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: von Schroedel-Siemau, Manuela

Beschluss

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dem Eltern- und Erzieherverein HAND in HAND e. V. ab dem 31.08.2015 die Trägerschaft über die Kindertagesstätte /Hort „Kuno`s Horthaus“, Robert-Koch-Straße 4, 01979 Lauchhammer, gemäß des als Anlage beiliegenden Trägerschaftsvertrages zu übertragen.
     
  2. Die Stadt Lauchhammer nimmt die Kindertagesstätte / Hort „Kuno`s Horthaus“, Robert-Koch-Straße 4, 01979 Lauchhammer, in die Kita-Bedarfsplanung auf.
     
  3. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer befürwortet die Einrichtung eines flexiblen Freizeitangebotes in Ergänzung zur Betreuung von Hortkindern mit einer maximalen Kapazität von 30 Kindern durch den Träger Eltern- und Erzieherverein HAND in HAND e. V. im Objekt Am Fanggraben 5 in 01979 Lauchhammer zunächst befristet für 2 Jahre.

 

 


Beratungsergebnis:

x

einstimmig

 

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

14

Ja

0

Nein

9

Enthaltung

x

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt

Ausschließung § 22 Bbg KVerf

1 befangene Stimme

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