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Beschluss - Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dem Eltern- und Erzieherverein HAND in HAND e. V. ab dem 31.08.2015 die Trägerschaft über die Kindertagesstätte /Hort „Kuno`s Horthaus“, Robert-Koch-Straße 4, 01979 Lauchhammer, gemäß des als Anlage beiliegenden Trägerschaftsvertrages zu übertragen.
- Die Stadt Lauchhammer nimmt die Kindertagesstätte / Hort „Kuno`s Horthaus“, Robert-Koch-Straße 4, 01979 Lauchhammer, in die Kita-Bedarfsplanung auf.
- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer befürwortet die Einrichtung eines flexiblen Freizeitangebotes in Ergänzung zur Betreuung von Hortkindern mit einer maximalen Kapazität von 30 Kindern durch den Träger Eltern- und Erzieherverein HAND in HAND e. V. im Objekt Am Fanggraben 5 in 01979 Lauchhammer zunächst befristet für 2 Jahre.
Beratungsergebnis: x | einstimmig | | mit Mehrheit | | zurückgezogen | 14 | Ja | 0 | Nein | 9 | Enthaltung | x | lt. Beschluss | | abweichend | | abgelehnt | Ausschließung § 22 Bbg KVerf | 1 befangene Stimme | Wiedervorlage | |
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