Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - Aufstockung Höchstbetrag für die Kassenkreditaufnahme  

 
 
3. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 25.02.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:19
Raum: Tagungsraum 191
Ort:
2015/006/VI Aufstockung Höchstbetrag für die Kassenkreditaufnahme
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Lehner, Frank

Beschlussempfehlung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 76 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 13. März 2012 (GVBl. I/12, Nr. 16), den Höchstbetrag der Kassenkreditaufnahme auf 15.000.000 € zu begrenzen.

 

 


Beratungsergebnis:

X

einstimmig

 

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

8

Ja

0

Nein

0

Enthaltung

X

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt

Ausschließung § 22 Bbg KVerf

 

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