Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschlussempfehlung:
Die Stadtverordnetenversammlung Lauchhammer beschließt gemäß § 84 Abs. 1 BbgKWahlG i. V. m. §§ 56 und 57 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG folgende Wahlprüfungsentscheidung:
Einwendungen gegen die Wahl des Ortsbeirates Kleinleipisch vom 25.01.2015 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.
Beratungsergebnis:
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