Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschlussempfehlung:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nach Beschlussfassung des Jahresabschlusses der Stadt Lauchhammer zum 31.12.2012, einschließlich Übersichten und Anhang, den Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Lauchhammer zu entlasten.
Beratungsergebnis:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||