Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
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 Beschlussempfehlung 
 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dass gemäß § 69 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die im Haushalt der Stadt Lauchhammer geplanten Ausgaben im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für folgende Maßnahme getätigt werden können: 
 Errichtung eines Abwasseranschlusses für die Mehrzweckhäuser I und II in Kostebrau 
 
 Beratungsergebnis: 
 
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