Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 1. Änderung der Satzung über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse der Stadt Lauchhammer vom 21. April 2005 gemäß Anlage 1.
Beratungsergebnis:
Bericht an das Gremium:
Die Satzung ist der Kommunalaufsicht zur Kenntnisnahme vorgelegt worden. Die Bekanntmachung der Satzung erfolgte im Amtsblatt Nr. 5/2014 am 01.10.2014 und ist damit rechtskräftig.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||