Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit der Bezeichnung "Sondergebiet - Einkauf an der Ortrander Straße" hier: Satzung  

 
 
25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 9 Beschluss:14/02/09
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 26.02.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:46
Raum: Kulturhaus Saal
Ort:
2013/016/V III Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit der Bezeichnung "Sondergebiet - Einkauf an der Ortrander Straße"
hier: Satzung
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Amt I Bearbeiter/-in: Bieback, Matthias

Beschluss

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Einkauf an der Ortrander Straße“ lt. beiliegenden Anlagen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abwägung gemäß Abwägungsbeschluss (BV 2013/016/V II). Die Begründung vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Einkauf an der Ortrander Straße“ vom Januar 2014 wird gebilligt. Die Zustimmung für den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird erteilt.

 

 


Beratungsergebnis (namentliche Abstimmung):

 

einstimmig

x

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

15

Ja

10

Nein

1

Enthaltung

x

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt

Ausschließung § 22 Bbg KVerf

 

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