Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschlussempfehlung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nach Beschlussfassung des Jahresabschlusses der Stadt Lauchhammer zum 31.12.2008 einschließlich Übersichten und Anhang die in diesem Zeitraum tätig gewesene Hauptverwaltungsbeamtin der Stadt Lauchhammer zu entlasten.
Beratungsergebnis:
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