Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschlussempfehlung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nach Kenntnisnahme des Prüfberichtes der Rechnungsprüferin vom 02.08.2013 den geprüften Jahresabschluss der Stadt Lauchhammer per 31.12.2011 einschließlich der Übersichten und des Anhanges.
Beratungsergebnis:
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