Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschlussempfehlung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung des Bebauungsplanes Grünewalder Lauch 3. Änderung laut § 10 Abs. 1 BauGB mit den Festsetzungen aus der Abwägung (BV II/21/96 3.Ä. II), den Textlichen Festsetzungen der Planzeichnung vom 05.03.2013 gemäß Anlage. Die Begründung zum Bebauungsplan in der Fassung vom 05. März 2013 wird gebilligt.
Beratungsergebnis:
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