Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung des Bebauungsplanes Grünewalder Lauch 3. Änderung laut § 10 Abs. 1 BauGB mit den Festsetzungen aus der Abwägung (BV II/21/96 3.Ä. II), den Textlichen Festsetzungen der Planzeichnung vom 05.03.2013 gemäß Anlage.
Die Begründung zum Bebauungsplan in der Fassung vom 05. März 2013 wird gebilligt.
Sachverhalt Am 13. Juni 2012 wurde in der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans „Grünewalder Lauch“ gefasst.
Mit Schreiben vom 11.01.2013 erfolgte die Beteiligung der Behörden am Bauleitverfahren.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in Form einer öffentlichen Auslegung vom 22. Oktober 2012 bis einschließlich 26. November 2012 durchgeführt.
Der Abwägungsbeschluss (BV II/21/96 3.Ä. II) wird voraussichtlich in der Sitzung am 20. März 2013 gefasst. Das Ergebnis wird den Beteiligten gem. § 3 Abs. 2 BauGB mitgeteilt.
Folgerichtlich wäre dann der Beschluss über den Bebauungsplan „Grünewalder Lauch“ 3. Änderung zu fassen.
Anlage Bebauungsplan „Grünewalder Lauch“ 3. Änderung (Textliche Festsetzungen, Grünordnungsplan, Umweltbericht und Begründung)
Finanzielle Auswirkungen keine
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
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