Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschlussempfehlung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange (lt. § 1 Abs. 7 BauGB) zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Liebenwerdaer Straße, Lauchhammer - Süd“, 4. Änderung.
Beratungsergebnis:
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