Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange (lt. § 1 Abs. 7 BauGB) zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Liebenwerdaer Straße, Lauchhammer - Süd“, 4. Änderung.
Sachverhalt Für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Liebenwerdaer Straße, Lauchhammer - Süd“ wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 22.02.2012 der Beschluss zur 4. Änderung gefasst.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in Form einer Auslegung vom 22. Oktober 2012 bis einschließlich 26. November 2012 durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden nach § 4a Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 15. Januar 2013.
Nach Auswertung der Stellungnahmen der Behörden und der Beteiligung der Öffentlichkeit bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, die Einfluss auf die Bauleitplanung haben.
Anlagen
Finanzielle Auswirkungen keine
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
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