Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 1 Abs. 3 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windpark Kostebrau“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.
Beratungsergebnis:
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