Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Liebenwerdaer Straße, Lauchhammer-Süd“ und die damit verbundene erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.
Beratungsergebnis:
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