Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Unterbringung obdachloser Menschen der Stadt Lauchhammer im Obdachlosenhaus der Stadt Senftenberg  

 
 
14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 13 Beschluss:11/12/38
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 07.12.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:25
Raum: Kulturhaus Saal
Ort:
2011/028/V Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Unterbringung obdachloser Menschen der Stadt Lauchhammer im Obdachlosenhaus der Stadt Senftenberg
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:1. Bürgermeister
2. von Schroedel-Siemau
Federführend:Amt III Beteiligt:Amt I
Bearbeiter/-in: von Schroedel-Siemau, Manuela  Bürgermeister
   Stabstelle Recht

Beschluss

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beauftragt den Bürgermeister, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach § 23 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit in Brandenburg zur Unterbringung obdachloser Menschen der Stadt Lauchhammer mit der Stadt Senftenberg gemäß Anlage abzuschließen.

 

 

 


Beratungsergebnis:

 

einstimmig

x

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

21

Ja

1

Nein

1

Enthaltung

x

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt

Ausschließung § 22 Bbg KVerf

 

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