Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nach Beschlussfassung des Jahresabschlusses der Stadt Lauchhammer zum 31.12.2009 einschließlich Übersichten und Anhang die in diesem Zeitraum tätig gewesene Hauptverwaltungsbeamtin der Stadt Lauchhammer zu entlasten.
Beratungsergebnis:
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