Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Unterbringung obdachloser Menschen der Stadt Lauchhammer im Obdachlosenhaus der Stadt Senftenberg  

 
 
11. Sitzung des Gesundheits-, Sozial-, Bildungs-, Kultur-, Jugend- und Sportausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 28.11.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:55
Raum: Tagungsraum 191
Ort:
2011/028/V Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Unterbringung obdachloser Menschen der Stadt Lauchhammer im Obdachlosenhaus der Stadt Senftenberg
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:1. Bürgermeister
2. von Schroedel-Siemau
Federführend:Amt III Beteiligt:Amt I
Bearbeiter/-in: von Schroedel-Siemau, Manuela  Bürgermeister
   Stabstelle Recht

Beschlussempfehlung

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beauftragt den Bürgermeister, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach § 23 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit in Brandenburg zur Unterbringung obdachloser Menschen der Stadt Lauchhammer mit der Stadt Senftenberg gemäß Anlage abzuschließen.

 

 

 


Beratungsergebnis:

x

einstimmig

 

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

8

Ja

0

Nein

0

Enthaltung

x

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt

Ausschließung § 22 Bbg KVerf

 

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